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QMJ - Qualitätsmanagement Kinder- und Jugendreisen


 

 

 

 
 
 
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Geschäftsbedingungen/Datenschutz

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für das Feriendorf Muess

 

 

Das Feriendorf Muess der AWO - Soziale Dienste gGmbH Westmecklenburg beherbergt ein Schullandheim und ein Seminarhaus.

 

Ziel des dem Landesverband der Schullandheime Mecklenburg-Vorpommern e.V. angehörenden Schullandheims ist die Förderung der Bildung und Erziehung der Jugend. Dazu bieten wir Schulklassen auf Klassenfahrten und an Projekttagen zahlreiche Projekte auf unterschiedlichen Gebieten an. In der schulfreien Zeit ermöglicht das Schullandheim Ferien- und Freizeitaufenthalte von Kindern und Jugendlichen, in dem entsprechenden Organisationen die Unterkünfte zur Verfügung gestellt werden. Das Feriendorf Muess ist auch Stätte nationaler und internationaler Begegnung, von Bildungsveranstaltungen und Erholungsaufenthalten. Die Arbeit des Feriendorfs Muess ist grundsätzlich gemeinnütziger Art. Die vorliegenden AGB gelten für alle Verträge, die mit dem Feriendorf Muess abgeschlossen werden.

 

 

Allgemeine Bedingungen

 

  • Der Vertrags- und Ansprechpartner des Feriendorfs Muess ist der Veranstalter (Schule, Verein, sonst. Organisation)  bzw. der von ihm benannte Verantwortliche. Die verantwortliche Leitung ist für die Einhaltung der Hausordnung zuständig. Während eines  mehrtägigen Aufenthalts muss die verantwortliche Leitung im Feriendorf Muess übernachten.Der Leitung des Feriendorfs Muess steht das Recht zu, bei schweren Verstößen gegen die Hausordnung den jeweils Betroffenen die weitere Unterbringung ab dem folgenden Tag zu verweigern. Bereits gezahlte Unterbringungskosten der jeweils Betroffenen sind nur zu erstatten, wenn dies der Einrichtung verwiesener Gast nachweist, dass der durch seine Abreise frei gewordene Übernachtungsplatz anderweitig vermietet wurde.
  • Die Leitung des Feriendorfs Muess ist bemüht, die Einrichtung samt aller darin befindlichen Einrichtungsgegenstände stets in ordnungsgemäßem funktionellem und hygienischem Zustand zu halten. Soweit es zu Beschädigungen an Einrichtungsgegenständen kommt, sind diese unverzüglich der Leitung des Feriendorfs Muess zu melden. Werden bei oder nach der Abreise in den von den Gästen genutzten Räumlichkeiten Beschädigungen festgestellt, so sind die Kosten der Beseitigung dieser Schäden durch den Veranstalter zu ersetzen; dieser haftet für den Schaden gesamtschuldnerisch. Nicht betroffen sind von dieser Regelung Schäden, die auf gewöhnlichen Verschleiß oder Abnutzung zurück zu führen sind.
  • Die beauftragte Person ist verantwortlich für die Betreuung und Leitung der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen. Sie hat insbesondere darauf zu achten, dass es auf dem Gelände des Feriendorfs Muess zu keinen Beschädigungen oder Unfällen kommt. Soweit ihr Schäden oder Gefahrenquellen jedweder Art bekannt werden, sind diese sofort der Leitung des Feriendorfs Muess mitzuteilen.
  • Das Feriendorf Muess haftet im Falle eines Unfalls lediglich für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten seiner Mitarbeiterinnen oder soweit eine Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes in Betracht kommt. Im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen.

 

 

Anmeldung/Aufnahme

 

  • Jede Gruppe und jeder Einzelnutzer ist im Feriendorf Muess willkommen.
  • Es gelten die AGB des Feriendorfes Muess einschließlich der Hausordnung.
  • Für eine Anmeldung bitten wir um folgende Angaben: Name, Anschrift, Datum von Ankunft und Abreise, konkrete Anreise- und Abreisezeit,
    Zahl der Gäste (nach Geschlechtern getrennt).
  • Eine Vorreservierung kann mündlich oder per E-Mail erfolgen. Der Beherbergungsvertrag kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder aus schlüssigem Verhalten zustande kommen. Rechtsgültig ist die unterschriebene Reservierungsbestätigung bzw. die schriftliche Zusage durch das Feriendorf Muess.

 

 

Zahlungsbedingungen

 

  • Soweit nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, bitten wir Sie, Rechnungen mit Zugang der Rechnung sofort, ohne Abzug und in bar oder Ec-Cash zu begleichen. Es besteht im Feriendorf Muess keine Möglichkeit der Bezahlung mit Kreditkarten.
  • Übersteigt der Rechnungsbetrag die Höhe von 250 € oder ist die Aufenthaltsdauer länger als 6 Tage, sind wir berechtigt, einzelne Zwischenrechnungen zu stellen.

 

 

Absagen/Stornierungen

 

  • Es ist notwendig, dass Sie Ihre Abmeldungen oder eine Minderung der Anzahl der Gäste schriftlich vornehmen (Post, Fax oder Mail).

 

 

Für Gruppen ab 10 Personen:

 

Falls nicht mit der Leitung des Feriendorfs Muess anderes vereinbart wurde, muss die Abmeldung bzw. Korrektur vier Monate vor dem Anreisetag dem Feriendorf Muess zugegangen sein. Andernfalls müssen wir Ihnen nachstehende Pauschalen in Rechnung stellen:

  • Bei Nichteinhaltung der Absagefrist von vier Monaten oder wenn zwischen der Zahl der angemeldeten und der angereisten Gäste eine Minderung von mindestens 10 % eintritt - je Person und Tag 50 % aller vereinbarten Leistungen.
  • Bei solchen Absagen unter 4 Wochen vor der Anreise - je Person und Tag 75 % aller vereinbarten Leistungen. Ausgenommen von dieser
    Regel sind bei der Minderung der Gästezahl nachweisbare Erkrankungen und bei Schulklassen der Wegzug von Kindern.

 

Für Reisende mit bis zu 9 Personen und sonstige Leistungen ohne Übernachtung:

 

Im Falle von Stornierungen müssen wir Ihnen nachstehende Pauschalen in Rechnung stellen:

  • Stornierung zwischen einschließlich 30. und einschließlich 15. Kalendertag vor Anreise – je Person und Tag 30 % aller vereinbarten Leistungen.
  • Stornierung zwischen einschließlich 14. und einschließlich 8. Kalendertag vor Anreise - je Person und Tag 60 % aller vereinbarten Leistungen.
  • Stornierung zwischen einschließlich 7. und einschließlich 3. Kalendertag vor Anreise - je Person und Tag 80 % aller vereinbarten Leistungen.
  • Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor Anreise - je Person und Tag 90 % aller vereinbarten Leistungen.

 

 

Auf die Entschädigung wird verzichtet, insofern Übernachtung und Verpflegung in der betroffenen Zeit von anderen Gästen in Anspruch genommen werden oder der Nutzer nachweisen kann, dass dem Feriendorf Muess durch die Absage kein Schaden entstanden ist.

 

  • Begründete Absagen durch das Feriendorf Muess müssen mindestens 4 Wochen vor dem Anreisetag. In diesem Fall werden wir uns um ein Ausweichangebot bemühen bzw. Sie bei der Suche nach einer anderen Unterkunft nachhaltig unterstützen.

 

 

Preise

 

Die Höhe der Kosten für den Aufenthalt und die sonstigen Leistungen im Feriendorf Muess sind unseren jährlich aktualisierten Preistabellen zu entnehmen. Die Preistabelle bzw. Packpreise und Sonderkonditionen werden mit dem Belegungsvertrag vereinbart. Die erzielten Einnahmen dienen ausschließlich dem wirtschaftlichen Betrieb des Feriendorfs Muess und nicht der Erwirtschaftung von Gewinnen.

 

 

Haftung/Versicherungsschutz

 

  • Wer schuldhaft Schäden an Gebäuden, Einrichtungen und Inventar verursacht, wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zum Ersatz herangezogen (Erziehungsberechtigte und Veranstalter eingeschlossen).
  • Eine Haftung für den Verlust, Diebstahl oder für die Beschädigung Ihrer Wertgegenstände im Feriendorf Muess können wir nur übernehmen, wenn diese uns ausdrücklich zur Verwahrung gegeben wurden. Es gelten auch hier die gesetzlichen Bestimmungen.
  • Für Kraftfahrzeuge (einschließlich Inhalt) und freistehende Fahrräder, die auf dem Parkplatz oder auf dem Gelände des Feriendorfs Muess
    abgestellt werden, können wir keine Haftung übernehmen. Dies gilt nicht für Fahrräder, die uns ausdrücklich zur Verwahrung in abgeschlossenen Räumen gegeben wurden.
  • Soweit die Haftung des Feriendorfs Muess ausgeschlossen ist, gilt dies nicht im Falle von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verschulden. Gerichtsstand Gerichtsstand für alle vertraglichen Leistungen des Feriendorfs Muess ist Schwerin.

 

 

Besondere Geschäftsbedingungen für Konferenz, Seminare und Veranstaltungen

 

 

Veranstalter

Als Veranstalter gilt, wer als Auftraggeber dem Feriendorf Muess gegenüber auftritt.

 

 

Bankettveranstaltungen, Seminare

Unter Bankettveranstaltungen werden insbesondere größere Veranstaltungen wie Hochzeiten, gemeinsame Essen, Tanzveranstaltungen, kalte Buffets etc. verstanden. Unter Seminaren bzw. Konferenzen werden üblicherweise Diskussionsrunden, Ausbildungsveranstaltungen, Vorträge etc. verstanden.

 

 

Reservierungen

Jede Reservierung wird erst aufgrund schriftlicher Bestätigung seitens des Feriendorfs Muess wirksam und garantiert. Die Bezahlung von in der Bestätigung enthaltenen Vorauszahlungen ist weitere Voraussetzung für die Wirksamkeit der Reservierung.

 

 

Preisgarantie

Die in der Bestätigung angegebenen Preise gelten für 4 Monate ab Wirksamkeit der Reservierung. Nach Ablauf dieses Zeitraums können die Preise ohne Vorankündigung einer Änderung unterliegen: es gelten dann die am Tage der Veranstaltung gültigen Preise.

 

 

Teilnehmerinnenzahl und Couvert-Garantie

Die vom Veranstalter bei Reservierung angegebene Teilnehmerinnenzahl ist für beide Vertragsparteien verbindlich. Kann der Veranstalter die Zahl der Teilnehmerinnen nur ungefähr angeben, so sind Abweichungen bis zu 10 % nach oben oder unten gegenüber der zunächst angegebenen Anzahl möglich: allerdings ist in diesem Fall die genaue Anzahl der Teilnehmerinnen bis spätestens 5 Arbeitstage vor der Veranstaltung mitzuteilen. Andernfalls übernimmt das Feriendorf Muess keine Garantie dafür, dass bei einer Erhöhung der Teilnehmerinnenzahl darüber hinaus die Leistungen ordnungsgemäß erbracht werden; in diesem Fall geschieht die Abrechnung im Übrigen auf der Basis der tatsächlichen Teilnehmerinnenzahl. Bei einer Unterschreitung der vereinbarten Teilnehmerinnenzahl erfolgt die Abrechnung auf der Basis der bei der Reservierung angegebenen Personenzahl; im Übrigen gelten die Regelungen für Stornierungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend.

 

 

Widerruf von Veranstaltungen

Hat das Feriendorf Muess begründeten Anlass zu der Annahme, dass der Gast oder die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt (z.B. Brand, Streik etc.) kann das Feriendorf Muess jede Veranstaltung absagen, ohne zum Schadensersatz verpflichtet zu sein; dabei kann entsprechend den Regelungen für Stornierung verfahren und auch Stornogebühren entsprechend den Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlangt werden. Bei politischen oder weltanschaulichen/religiösen Veranstaltungen oder wenn der Veranstalter eine politische oder weltanschaulich/religiöse Vereinigung ist, bedarf es zur Wirksamkeit des Vertrages zusätzlich der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch den Träger des Feriendorfs Muess. Verschweigt der Veranstalter gegenüber dem Feriendorf Muess, dass es sich um derartige Veranstaltungen oder Vereinigungen handelt, so ist das Feriendorf Muess berechtigt, jederzeit den Vertrag zu lösen und Stornogebühren entsprechend den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verlangen.

 

 

Dekorationsmaterial, eigene Ausstattungen

  • a) Das Anbringen von Dekorations-, Demonstrations- und Anschauungsmaterial ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Feriendorfs Muess nicht gestattet. Für Beschädigungen der Einrichtung oder des Inventars, die bei Auf- und Abbau und/oder während der Veranstaltung verursacht werden, haftet der Veranstalter ohne Verschuldensnachweis.
     
  • b) Der Veranstalter darf eigene Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen (z.B. nationale Spezialitäten etc.) kann darüber eine gesonderte schriftliche Vereinbarung mit dem Feriendorf Mueß getroffen werden: in diesen Fällen werden gesondert zu vereinbarende Servicegebühr und Korkengeld verrechnet.

 

 

GEMA

Alle Musikveranstaltungen müssen vom Veranstalter vorab der GEMA gemeldet werden. Die Gebühren der GEMA trägt der Veranstalter. Das Feriendorf Muess wird vom Veranstalter bezüglich eventueller Forderungen der GEMA, die aus unerlaubter Nutzung der Rechte der GEMA oder Dritter z. B. wegen Nichtanmeldung durch den Veranstalter, entstanden sind, freigestellt.

 

 

Haftung

Der Veranstalter haftet für Beschädigungen oder Verlust an Einrichtungen oder Inventar, die während der Veranstaltung durch die Teilnehmerinnen verursacht werden, und zwar ohne Verschuldensnachweis. Ist der Auftraggeber nicht gleichzeitig der tatsächliche Veranstalter, so haften der Veranstalter und die als bevollmächtigt auftretende Person der Gesamtschuldner. Das Einbringen von Gegenständen, wie Ausstellungsgegenstände, Dekorationsmaterialien, Vorführgeräten etc. erfolgt auf eigene Gefahr des Veranstalters und bedarf der vorherigen Absprache mit dem Feriendorf Muess. Feuer- und gewerbepolizeiliche Anordnungen sind zu beachten. Wertgegenstände muss der Veranstalter auf eigene Kosten gegen Beschädigungen und Verlust versichern. Die Gegenstände selbst sind spätestens 24 Stunden nach der Veranstaltung vom Veranstalter aus den Räumen zu entfernen. Die Haftungsbeschränkungen der AGB des Feriendorfs Muess gelten entsprechend.

 

 

Nutzungsverlängerung, zusätzliche Leistungen

  • a) Reservierte Funktionsräume stehen dem Gast oder Veranstalter nur innerhalb des schriftlich vereinbarten Zeitraums zur Verfügung;
    eine Inanspruchnahme darüber hinaus bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Feriendorfs Muess.
     
  • b) Die neben den vereinbarten vertraglichen Leistungen entstehenden Kosten, wie Telefon, Bar sowie zusätzlich bestellte Speisen und Getränke sind von allen Veranstaltungsteilnehmern selbst zu bezahlen. Geschieht dies nicht, haftet der Veranstalter gesamtschuldnerisch. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Feriendorfs Muess.

 

 

Datenschutz

  • a) Die Gäste sind darüber informiert, dass ihre personenbezogenen Daten, soweit sie dem Feriendorf Muess bekannt gegeben worden sind, durch die Einrichtung bzw. den Träger verarbeitet werden. Zweck der Datenverarbeitung ist die Erfüllung dieses Vertrages (lt. Artikel 6, Nr.1b Datenschutzgrundverordnung- DSGVO) – also die Erbringung der Dienstleistung Unterbringung, Versorgung etc. Es werden folgende Arten von Daten verarbeitet: Name/Vorname; Geburtsdatum; Geschlecht; Kontaktdaten (Adresse, Telefon, E-Mail); Vertragsdaten (Anwesenheit, Leistungen), ggf. Vollmachten; ggf. Ernährungsdaten, Abrechnungsdaten, ggf. Bankverbindung.
     
  • b) Die Daten der Gäste werden entsprechend gesetzlich vorgeschriebener Aufbewahrungsfristen (rechnungsrelevante Daten 10 Jahre nach Beendigung des Vertrages) aufbewahrt und danach datenschutzgerecht gelöscht.
     
  • c) Die Einrichtung und der Träger verpflichten sich zu einem vertraulichen Umgang mit den personenbezogenen Informationen der Gäste. Es werden nur solche Informationen gespeichert, die für die Erfüllung des Vertrages erforderlich sind, und diese nur den Mitarbeiterinnen zugänglich gemacht, die für die entsprechenden Aufgaben zuständig sind. Die Verantwortung für die Datenverarbeitung obliegt dem Geschäftsführer und der Leitung der Einrichtung. Den Kontakt zur Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der
    AWO-Homepage www.awo-schwerin.de/datenschutz.html
     
  • d) Die Gäste erhalten auf Wunsch Mitteilung, welche Daten verarbeitet werden. Insbesondere haben sie das Recht auf Auskunft und Einsichtnahme in die über sie geführte Dokumentation. Es besteht ebenfalls das Recht auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch aufgrund besonderer Situationen und Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde.
     
  • e) Die Gäste haben das Recht, eine gegebene Einwilligung zur Datenverarbeitung jederzeit, jedoch nicht rückwirkend, zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der auf Grund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass der Vertrag nach Widerruf jedoch nicht mehr erfüllt werden kann, da die Verarbeitung der Daten dafür erforderlich ist.
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