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Geschäftsbedingungen und Hausordnung

 für das Feriendorf Mueß

 

A l l g e m e i n e   G e s c h ä f t s b e d i n g u n g e n  (AGB)

 

Das Feriendorf Mueß der AWO - Soziale Dienste gGmbH Westmecklenburg beherbergt ein Schullandheim und ein Seminarhaus.

 

Ziel des dem Landesverband der Schullandheime Mecklenburg-Vorpommern e.V. angehörenden Schullandheims ist die Förderung der Bildung und Erziehung der Jugend. Dazu bieten wir Schulklassen auf Klassenfahrten und an Projekttagen zahlreiche Projekte auf unterschiedlichen Gebieten an. In der schulfreien Zeit ermöglicht das Schullandheim Ferien- und Freizeitaufenthalte von Kindern und Jugendlichen, in dem entsprechenden Organisationen die Unterkünfte zur Verfügung gestellt werden.

Das Feriendorf Mueß ist auch Stätte nationaler und internationaler Begegnung, von Bildungsveranstaltungen und Erholungsaufenthalten. Die Arbeit des Feriendorfs Mueß ist grundsätzlich gemeinnütziger Art.

Die vorliegenden AGB gelten für alle Verträge, die mit dem Feriendorf Mueß abgeschlossen werden.

 

Allgemeine Bedingungen

- Der Vertrags- und Ansprechpartner des Feriendorfs Mueß ist der Veranstalter (Schule, Verein, sonst. Organisation) bzw. der von ihm benannte Verantwortliche. Der verantwortliche Leiter ist für die Einhaltung der Hausordnung zuständig. Während eines mehrtägigen Aufenthalts muss der verantwortliche Leiter im Feriendorf Mueß übernachten.

- Der Leitung des Feriendorfs Mueß steht das Recht zu, bei schweren Verstößen gegen die Hausordnung den jeweils Betroffenen die weitere Unterbringung ab dem folgenden Tag zu verweigern. Bereits gezahlte Unterbringungskosten des jeweils Betroffenen sind nur zu erstatten, wenn dies der Einrichtung verwiesener Gast nachweist, dass der durch seine Abreise frei gewordene Übernachtungsplatz anderweitig vermietet wurde.

- Die Leitung des Feriendorfs Mueß ist bemüht, die Einrichtung samt aller darin befindlichen Einrichtungsgegenstände stets in ordnungsgemäßem funktionellem und hygienischem Zustand zu halten. Soweit es zu Beschädigungen an Einrichtungsgegenständen kommt, sind diese unverzüglich der Leitung des Feriendorfs Mueß zu melden. Werden bei oder nach der Abreise in den von den Gästen genutzten Räumlichkeiten Beschädigungen festgestellt, so sind die Kosten der Beseitigung dieser Schäden durch den Veranstalter zu ersetzen; dieser haftet für den Schaden gesamtschuldnerisch. Nicht betroffen sind von dieser Regelung Schäden, die auf gewöhnlichen Verschleiß oder Abnutzung zurück zu führen sind.

- Die beauftragte Person ist verantwortlich für die Betreuung und Leitung der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen. Er hat insbesondere darauf zu achten, dass es auf dem Gelände des Feriendorfs Mueß zu keinen Beschädigungen oder Unfällen kommt. Soweit ihm Schäden oder Gefahrenquellen jedweder Art bekannt werden, sind diese sofort der Leitung des Feriendorfs Mueß mitzuteilen.

- Das Feriendorf Mueß haftet im Falle eines Unfalls lediglich für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten seiner Mitarbeiter oder soweit eine Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes in Betracht kommt. Im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen.

 

  

Anmeldung/Aufnahme

- Jede Gruppe und jeder Einzelnutzer ist im Feriendorf Mueß willkommen.

- Es gelten die AGB des Feriendorfes Mueß einschließlich der Hausordnung.

- Für eine Anmeldung bitten wir Sie um folgende Angaben: Name, Anschrift, Datum von Ankunft und Abreise, konkrete Anreise- und Abreisezeit, Zahl der Gäste (nach Geschlechtern getrennt).

- Eine Vorreservierung kann mündlich oder per E-Mail erfolgen. Der Beherbergungsvertrag kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder aus schlüssigem Verhalten zustande kommen. Rechtsgültig ist die unterschriebene Reservierungsbestätigung bzw. die schriftliche Zusage durch das Feriendorf Mueß.

 

Zahlungsbedingungen

- Soweit nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, bitten wir Sie, Rechnungen mit Zugang der Rechnung sofort, ohne Abzug und in bar oder ec-Cash zu begleichen. Es besteht im Feriendorf Mueß keine Möglichkeit der Bezahlung mit Kreditkarten.

- Übersteigt der Rechnungsbetrag die Höhe von 250 € oder ist die Aufenthaltsdauer länger als 6 Tage, sind wir berechtigt, einzelne Zwischenrechnungen zu stellen.

 

Absagen/Stornierungen

- Es ist notwendig, dass Sie Ihre Abmeldungen oder eine Minderung der Anzahl der Gäste schriftlich vornehmen (Post, Fax oder Mail).

Für Gruppen ab 10 Personen:

Falls nicht mit der Leitung des Feriendorfs Mueß anderes vereinbart wurde, muss die Abmeldung bzw. Korrektur vier Monate vor dem Anreisetag dem Feriendorf Mueß zugegangen sein. Andernfalls müssen wir Ihnen nachstehende Pauschalen in Rechnung stellen:

 

+ Bei Nichteinhaltung der Absagefrist von vier Monaten oder wenn zwischen der Zahl der angemeldeten und der angereisten Gäste eine Minderung von mindestens 10 % eintritt - je Person und Tag 50 % aller vereinbarten Leistungen.

+ Bei solchen Absagen unter 4 Wochen vor der Anreise - je Person und Tag 75 % aller vereinbarten Leistungen.

Ausgenommen von dieser Regel sind bei der Minderung der Gästezahl nachweisbare Erkrankungen und bei Schulklassen der Wegzug von Kindern.

Für Reisende mit bis zu 9 Personen und sonstige Leistungen ohne Übernachtung:

Im Falle von Stornierungen müssen wir Ihnen nachstehende Pauschalen in Rechnung stellen:

+ Stornierung zwischen einschließlich 30. und einschließlich 15. Kalendertag vor Anreise – je Person und Tag 30 % aller vereinbarten Leistungen.

+ Stornierung zwischen einschließlich 14. und einschließlich 8. Kalendertag vor Anreise  - je Person und Tag 60 % aller vereinbarten Leistungen.

+ Stornierung zwischen einschließlich 7. und einschließlich 3. Kalendertag vor Anreise  - je Person und Tag 80 % aller vereinbarten Leistungen.

+ Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor Anreise  - je Person und Tag 90 % aller vereinbarten Leistungen.

Auf die Entschädigung wird insofern verzichtet, wie Übernachtung und Verpflegung in der betroffenen Zeit von anderen Gästen in Anspruch genommen werden oder der Nutzer nachweist, dass dem Feriendorf Mueß durch die Absage kein Schaden entstanden ist.

- Begründete Absagen durch das Feriendorf Mueß müssen mindestens 4 Wochen vor dem Anreisetag. In diesem Fall werden wir uns um ein Ausweichangebot bemühen bzw. Sie bei der Suche nach einer anderen Unterkunft nachhaltig unterstützen.

 

Preise

Die Höhe der Kosten für den Aufenthalt und die sonstigen Leistungen im Feriendorf Mueß sind unseren jährlich aktualisierten Preistabellen zu entnehmen. Die Preistabelle bzw. Packpreise und Sonderkonditionen werden mit dem Belegungsvertrag vereinbart. Die erzielten Einnahmen dienen ausschließlich dem wirtschaftlichen Betrieb des Feriendorfs Mueß und nicht der Erwirtschaftung von Gewinnen.

 

Haftung/Versicherungsschutz

- Wer schuldhaft Schäden an Gebäuden, Einrichtungen und Inventar verursacht, müssen wir im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zum Ersatz heranziehen (Erziehungsberechtigte und Veranstalter eingeschlossen).

- Eine Haftung für den Verlust, Diebstahl oder für die Beschädigung Ihrer Wertgegenstände im Feriendorf Mueß können wir nur übernehmen, wenn diese uns ausdrücklich zur Verwahrung gegeben wurden. Es gelten auch hier die gesetzlichen Bestimmungen.

- Für Kraftfahrzeuge (einschließlich Inhalt) und freistehende Fahrräder, die auf dem Parkplatz oder auf dem Gelände des Feriendorfs Mueß abgestellt werden, können wir keine Haftung übernehmen. Dies gilt nicht für Fahrräder, die uns ausdrücklich zur Verwahrung in abgeschlossenen Räumen gegeben wurden.

- Soweit die Haftung des Feriendorfs Mueß ausgeschlossen ist, gilt dies nicht im Falle von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verschulden.

 

Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle vertraglichen Leistungen des Feriendorfs Mueß ist Schwerin.

 

 

B e s o n d e r e   G e s c h ä f t s b e d i n g u n g e n

für Konferenz, Seminare und Veranstaltungen

 

Veranstalter

Als Veranstalter gilt, wer als Auftraggeber dem Feriendorf Mueß gegenüber auftritt.

 

Bankettveranstaltungen, Seminare

Unter Bankettveranstaltungen werden insbesondere größere Veranstaltungen wie Hochzeiten, gemeinsame Essen, Tanzveranstaltungen, kalte Buffets etc, verstanden. Unter Seminaren bzw. Konferenzen werden üblicherweise Diskussionsrunden, Ausbildungsveranstaltungen, Vorträge etc. verstanden.

 

Reservierungen

Jede Reservierung wird erst aufgrund schriftlicher Bestätigung seitens des Feriendorfs Mueß wirksam und garantiert. Die Bezahlung von in der Bestätigung enthaltenen Vorauszahlungen ist weitere Voraussetzung für die Wirksamkeit der Reservierung.

 




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